Für Microsoft Dynamics 365 Business Central und ManDa easyFlow

 

WICHTIG! BITTE LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGES SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE NUTZEN.

Dieses End-User License Agreement (EULA) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (KUNDE) und der ManDa GmbH (MANDA) für die Software-Produkte Microsoft Dynamics NAV und/oder ManDa easyFlow und möglicherweise dazugehörige Software-Komponenten, Medien, gedruckte Materialien und elektronische Dokumentationen (das SOFTWAREPRODUKT). Durch die andauernde Verwendung des SOFTWAREPRODUKTs erklären Sie sich mit den Bedingungen dieses EULAs einverstanden und an dieselben gebunden zu sein.

1. Vertragsgegenstand

  1. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTs, wie es in der Ihnen von MANDA zugesandten Bestellbestätigung im Einzelnen beschrieben ist. Die Beschreibung beruht auf Ihrer Auswahl bei der Bestellung. Der Vertrag kommt mit der Zusendung der Bestellbestätigung durch MANDA zustande.
  2. Das SOFTWAREPRODUKT wird von MANDA als SaaS-bzw. Cloud-Lösung betrieben. Es wird Ihnen ermöglicht, die auf den Servern von MANDA bzw. eines mit MANDA kooperierenden Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und Ihre Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
  3. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich, andere Vertragsbedingungen finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des KUNDEN unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts­bedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

2. Zugang und Verfügbarkeit

  1. Den Zugang zu dem cloudbasierten SOFTWAREPRODUKT erhalten Sie mit den von MANDA zugesandten Zugangsdaten. Jeder Zugang darf nur durch Sie bzw. Ihren Mitarbeiter oder Beauftragten genutzt werden, dem der Zugang zugewiesen wurde (named user). Der Austausch eines named users ist unbeschränkt zulässig, insbesondere aufgrund eines Mitarbeiterwechsels. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und durch angemessene Vorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen; insbesondere ist das Passwort regelmäßig zu ändern. Bei Zuwiderhandlung oder dem begründeten Verdacht einer Zuwiderhandlung behält sich MANDA vor, den Zugang zu sperren.
  2. Für das angebotene cloudbasierte SOFTWAREPRODUKT gelten die jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Leistungsbeschreibungen, für deren Einhaltung MANDA haftet.
  3. Die cloudbasierten Dienste werden unter Nutzung eines Rechenzentrums mit Standort in der Bundesrepublik Deutschland erbracht. MANDA behält sich nach Vorankündigung von mindestens drei Monaten vor, ein Rechenzentrum an einem anderen Ort innerhalb des EWR zu nutzen.
  4. MANDA weist darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von MANDA liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von MANDA handeln, von MANDA nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die von Ihnen genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann einen Einfluss auf die Verfügbarkeit des SOFTWAREPRODUKTs haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität des SOFTWAREPRODUKTs haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

3. Nutzungsrechte

  1. MANDA räumt Ihnen für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung des cloudbasierten SOFTWAREPRODUKTs im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit für Ihren eigenen Gebrauch ein. Im Rahmen dieser Nutzung können Informationen und/oder Dokumente auch Dritten zugänglich gemacht werden. Während der Vertragslaufzeit können sämtliche im Rahmen der Nutzung der Dienste erstellten Dokumente jederzeit heruntergeladen und/oder ausgedruckt werden. Jede darüberhinausgehende Verwen­dung oder die anderweitige Weitergabe oder Lizenzierung der Dienste ist ausgeschlossen.
  2. Test und Demoversionen bzw. -zugänge dürfen ausschließlich zu den vereinbarten Test- und Demonstrationszwecken genutzt werden, eine operative Nutzung ist ausgeschlossen.
  3. MANDA ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten und Ihren Zugang mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass von Ihren Einrichtungen oder der Nutzung des cloudbasierten Dienstes die Gefahr von nicht nur unerheblichen Schäden für MANDA oder Dritte ausgeht. Hierzu gehört insbesondere die Gefahr der Verbreitung von Viren, Malware oder anderer schädlicher Programme oder Dateien Dasselbe gilt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Dienste vom Ihnen in rechts- oder vertragswidriger Weise genutzt werden. Auch bei Sperrung oder Zurückhaltung von Leistungen nach dieser Ziffer bleibt Ihre Zahlungs­pflicht gemäß Ziff. 5 bestehen.

4. Support, Pflege

  1. Zur Optimierung und Leistungssteigerung des SOFTWAREPRODUKTs sieht MANDA Wartungs­fenster außerhalb der üblichen Geschäftszeiten vor. In diesen Wartungsfenstern werden Updates (Aktualisierungen) und Upgrades (Weiterentwicklungen und Funktionserweiterungen) des SOFTWAREPRODUKTs eingepflegt. Der KUNDE wird über diese Updates und Upgrades, eine evtl. damit einhergehende Downtime und die wichtigsten Änderungen soweit möglich vorab per E-Mail informiert.
  2. Im Fall von Fehlfunktionen der Software wenden Sie sich an den in der Bestellbestätigung angegebenen Ansprechpartner. Der weitere Ablauf einer Fehlerbeseitigung ist mit diesem abgestimmt und geregelt.
  3. MANDA ist berechtigt, den Funktionsumfang der cloudbasierten Dienste jederzeit weiterzu­entwickeln und anzupassen. Schränkt eine Veränderung der Dienste Sie in der Nutzung wesentlich ein und sollten Sie deswegen kein Interesse mehr an der Leistung haben, können Sie den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündigung ist innerhalb von vier (4) Wochen ab Eintritt der Änderung zu erklären.

5. Lizenzgebühren und Zahlungsbedingungen

  1. Als Gegenleistung für die eingeräumten Nutzungsrechte zahlen Sie Lizenzgebühren. Der vereinbarte Zahlungszeitraum und die Höhe der Lizenzgebühren ergeben sich aus der von MANDA zugesandten Bestellbestätigung. Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Lizenzgebühren sind jeweils quartalsweise im Voraus an MANDA zu zahlen. Sie erhalten eine entsprechende Rechnung in elektronischem Format. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. MANDA behält sich vor, die Lizenzgebühren zum Beginn eines Quartals angemessen zu erhöhen. MANDA wird Sie mindestens vier (4) Wochen im Voraus entsprechend informieren. Sollte die Erhöhung mehr als 5 % betragen, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ablauf des Quartals, in dem die Mitteilung erfolgt ist, zu.
  4. Bei Zahlungsverzug des KUNDEN ist MANDA berechtigt, die weitere Leistungserbringung zu verweigern und den Zugang zu Leistungen und Diensten zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt auch während der Sperrung einer Leistung aufgrund von Zahlungsverzug bestehen.
  5. Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste von MANDA.

6. Datenverarbeitung, Datensicherung

  1. MANDA hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  2. Soweit Sie bei der Nutzung des SOFTWAREPRODUKTs personenbezogene Daten Dritter erfassen oder verarbeiten, bleiben Sie die verantwortliche Stelle nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. MANDA verarbeitet diese Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO. Ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag wird gesondert abgeschlossen.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Sie sind verpflichtet, gegebenenfalls auftretende Funktionsausfälle oder -störungen des SOFTWAREPRODUKTs unverzüglich und so präzise wie möglich nach den Vereinbarungen in der Bestellbestätigung
  2. Sie sind verpflichtet, MANDA bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen.
  3. Für die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTs müssen die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen, die Sie vor Abschluss des Vertrages zur Kenntnis genommen haben, bei Ihnen erfüllt sein. Hierfür tragen Sie selbst die Verantwortung.

8. Gewährleistung, Haftung

  1. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausge­schlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatz­pflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
  2. MANDA haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG).
  3. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertrags­zwecks ist) ist die Haftung von MANDA begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
  4. Eine weitergehende Haftung seitens MANDA besteht nicht.
  5. Resultieren Schäden des KUNDEN aus dem Verlust von Daten, so haftet MANDA hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den KUNDEN vermieden worden wären. Sie sind als KUNDE selbst dafür verantwortlich, eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchzufüh­ren bzw. durchführen zu lassen.

9. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

  1. Der Vertrag beginnt an dem in der Bestellbestätigung angegebenen Datum zu laufen und läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Der Vertrag ist jederzeit mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Quartalsende kündbar. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Insbesondere hat MANDA das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der KUNDE mit der Zahlung von Gebühren mehr als dreißig (30) Kalendertage in Verzug ist. Entsprechendes gilt, wenn das Festhalten am Vertrag für eine der Parteien unzumutbar ist, etwa weil die jeweils andere Partei zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der jeweils anderen Partei mangels der Kosten dieses Verfahrens deckender Masse abgelehnt oder eingestellt wird.
  4. Nach Beendigung des Vertrages kann der KUNDE die cloudbasierten Dienste nicht mehr nutzen. MANDA stellt dem KUNDEN auf Wunsch seine Daten in einem marktüblichen Format zum Download zur Verfügung. MANDA löscht die Daten des KUNDEN innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Vertragsbeendigung, sofern keine Aufbewahrungsrechte oder -pflichten bestehen. Auf ausdrücklichen Wunsch des KUNDEN, der schriftlich mitzuteilen ist, erfolgt die Löschung auch früher.

10. Verschwiegenheit

  1. Die Parteien verpflichten sich zu Verschwiegenheit/Vertraulichkeit. Das heißt, sie vereinbaren, über sämtliche vertraulichen Informationen Stillschweigen zu wahren.
  2. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen des anderen Vertrags­partners, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aus den jeweiligen Umständen heraus als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse angesehen werden müssen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen, die dem Empfänger bei Abschluss des vorliegenden Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder nach Vertragsabschluss von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dies eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder gegebenenfalls behördliche Anordnungen verletzt. Des Weiteren sind ausgenommen solche vertraulichen Informationen, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen.
  3. Die Verschwiegenheitsverpflichtung überdauert das Ende des Vertrages.

11. Sonstiges

  1. Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz von MANDA.
  2. Änderungen des Vertrages oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel.
  3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung muss für diesen Fall mit anfänglicher Wirkung eine solche treten, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck aller Parteien entspricht und ihrem Inhalt nach durchführbar ist.