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easyFlow Nutzungsbedingungen

WICHTIG! BITTE LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGES SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE NUTZEN.

Diese Nutzungsbedingungen sind ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (Im Folgenden: Sie oder KUNDE) und der ManDa GmbH (im Folgenden: ManDa) in Bezug auf die von Ihnen bezogene Software bzw. App easyFlow (im Folgenden: APP) einschließlich deren Upgrades und Updates, sofern diesen keine neuen Nutzungsbedingungen beigefügt sind. Durch das Herunterladen und die andauernde Verwendung der APP erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden und an dieselben gebunden zu sein.

Vertragsgegenstand

  1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der APP wie sie auf der Downloadseite im Internet angeboten und beschrieben ist. Der Vertrag kommt mit dem Download der APP zustande.
  2. Die APP ist zur Verwendung mit dem Microsoft Produkt Dynamics NAV bzw. Dynamics 365 Business Central (beide im Folgenden: Dynamics) als SaaS- bzw. Cloud-Lösung konzipiert. Voraussetzung für die Nutzung der APP ist daher eine Internetverbindung sowie ein gültiger Account und Zugang zu der vorgenannten Software.
  3. Diese Nutzungsbedingungen enthalten die zwischen ManDa und Ihnen ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien ab­geändert werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern ManDa diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

Zugang und Verfügbarkeit

  1. Den Zugriff auf die APP erhalten Sie automatisch, sobald diese heruntergeladen und in Dynamics integriert wurde, mit Ihrem Microsoft Zugang. Jeder Zugang darf nur durch Sie bzw. Ihren Mitarbeiter oder Beauftragten genutzt werden, dem dieser Zugang zugewiesen wurde (named user). Bei einem Missbrauch der Zugangsdaten behält sich ManDa vor, den Zugang zu sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
  2. ManDa weist darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit der APP entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von MANDA liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von MANDA handeln, von MANDA nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die von Ihnen genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann einen Einfluss auf die Verfügbarkeit der APP haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität dee APP haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

Nutzungsrechte

  1. ManDa räumt Ihnen ab dem Zeitpunkt des Downloads für eine Testphase von dreißig (30) Tagen ein kostenloses, einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der APP im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit für Ihren eigenen Gebrauch ein. Die Testphase endet automatisch. Wenn Sie bis zum Ablauf der Testphase keine anderslautende Mitteilung an ManDa geschickt haben, wird das Nutzungsrecht direkt im Anschluss kostenpflichtig. Näheres ist in Ziff. 5 geregelt.
  2. Im Rahmen der Nutzung der APP können Informationen und/oder Dokumente auch Dritten zugänglich gemacht werden. Während der Vertragslaufzeit können sämtliche im Rahmen der Nutzung der APP erstellten Dokumente jederzeit heruntergeladen und/oder ausgedruckt werden. Jede darüberhinausgehende Verwendung oder die anderweitige Weitergabe oder Lizenzierung der APP ist ausgeschlossen.
  3. ManDa ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten und Ihren Zugang mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass von Ihren Einrichtungen oder der Nutzung der APP die Gefahr von nicht nur unerheblichen Schäden für MANDA oder Dritte ausgeht. Hierzu gehört insbesondere die Gefahr der Verbreitung von Viren, Malware oder anderer schädlicher Programme oder Dateien. Dasselbe gilt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die APP vom Ihnen in rechts- oder vertragswidriger Weise genutzt werden. Auch bei Sperrung oder Zurückhaltung von Leistungen nach dieser Ziffer bleibt Ihre Zahlungspflicht gemäß Ziff. 5 bestehen.

Support & Pflege

  1. Zur Optimierung und Leistungssteigerung der APP wird ManDa diese in regelmäßigen Abständen weiterentwickeln und aktualisieren. Diese Upgrades und Updates werden automatisch im Hintergrund in die APP eingepflegt. Sie können sich über die jeweils aktuellen Upgrades und Updates auf der Downloadseite der APP informieren.
  2. ManDa ist berechtigt, den Funktionsumfang und die Struktur der APP jederzeit zu ändern und anzupassen. Schränkt eine Veränderung der APP Sie in der Nutzung wesentlich ein und sollten Sie deswegen kein Interesse mehr an der Leistung haben, können Sie den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündigung ist innerhalb von vier (4) Wochen ab Eintritt der Änderung zu erklären.

Lizenzgebühren und Zahlungsbedingungen

  1. Als Gegenleistung für die eingeräumten Nutzungsrechte sind Sie nach Ablauf der Testphase zur Zahlung der monatlichen Lizenzgebühren verpflichtet. Die Höhe der Lizenzgebühren ergibt sich aus der im Internet zum Zeitpunkt des Downloads zur Verfügung gestellten Preisliste.
  2. Die Lizenzgebühren sind jeweils quartalsweise im Voraus an ManDa mit der Zahlungsmethode zu zahlen, welche Sie beim Download der APP gewählt haben. Sie erhalten entsprechende Rechnungen in elektronischem Format.
  3. ManDa behält sich vor, die Lizenzgebühren zum Beginn eines Quartals zu ändern. Über solche Änderungen werden Sie spätestens vier (4) Wochen im Voraus in Textform informiert. Sollten die Gebühren um mehr als 5 % erhöht werden, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ablauf des Quartals, in dem die Mitteilung erfolgt ist, zu. Machen Sie von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so gilt die Preisänderung als genehmigt.
  4. Bei Zahlungsverzug des KUNDEN ist ManDa berechtigt, die weitere Leistungserbringung zu verweigern und den Zugang zu Leistungen und Diensten zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt auch während der Sperrung einer Leistung aufgrund von Zahlungsverzug bestehen.
  5. Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste von ManDa.

Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Sie sind verpflichtet, die für die Durchführung dieses Vertrages notwendigen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Zugangsdaten und Passwörter sind geheim zu halten und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen.
  2. Sie sind verpflichtet, MANDA bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen.
  3. Für die Nutzung der APP müssen die sich aus der Produktbeschreibung auf der Downloadseite im Internet ergebenden Systemvoraussetzungen, die Sie vor Abschluss des Vertrages zur Kenntnis genommen haben, bei Ihnen erfüllt sein. Hierfür tragen Sie selbst die Verantwortung.
  4. Sie sind selbst dafür verantwortlich, gegebenenfalls erforderliche Datensicherungs­vorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich auch auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern.

Gewährleistung & Haftung

  1. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters) ist jedoch ausgeschlossen, soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
  2. MANDA haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG).
  3. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertrags­zwecks ist) ist die Haftung von MANDA begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
  4. Eine weitergehende Haftung seitens MANDA besteht nicht.
  5. Resultieren Schäden des KUNDEN aus dem Verlust von Daten, so haftet MANDA hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den KUNDEN vermieden worden wären.

Datenverarbeitung & Datensicherung

  1. MANDA hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  2. Soweit Sie bei der Nutzung der APP personenbezogene Daten Dritter erfassen oder verarbeiten, bleiben Sie die verantwortliche Stelle nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. MANDA verarbeitet diese Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO. Ein entsprechender Auftrags­verarbeitungsvertrag wird gesondert abgeschlossen.

Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

  1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Download der APP. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  2. Der Vertrag ist jederzeit mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Quartalsende kündbar. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Insbesondere hat MANDA das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der KUNDE mit der Zahlung von Gebühren mehr als dreißig (30) Kalendertage in Verzug ist. Entsprechendes gilt, wenn das Festhalten am Vertrag für eine der Parteien unzumutbar ist, etwa weil die jeweils andere Partei zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der jeweils anderen Partei mangels der Kosten dieses Verfahrens deckender Masse abgelehnt oder eingestellt wird.
  4. Nach Beendigung des Vertrages kann der KUNDE die APP nicht mehr nutzen. MANDA stellt dem KUNDEN auf Wunsch seine Daten in einem marktüblichen Format zum Download zur Verfügung. MANDA löscht die Daten des KUNDEN innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Vertrags­beendigung, sofern keine Aufbewahrungsrechte oder -pflichten bestehen. Auf ausdrücklichen Wunsch des KUNDEN, der schriftlich mitzuteilen ist, erfolgt die Löschung auch früher.

Verschwiegenheit

  1. Die Parteien verpflichten sich zu Verschwiegenheit/Vertraulichkeit. Das heißt, sie vereinbaren, über sämtliche vertraulichen Informationen Stillschweigen zu wahren.
  2. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen des anderen Vertrags­partners, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aus den jeweiligen Umständen heraus als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse angesehen werden müssen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen, die dem Empfänger bei Abschluss des vorliegenden Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder nach Vertragsabschluss von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dies eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder gegebenenfalls behördliche Anordnungen verletzt. Des Weiteren sind ausgenommen solche vertraulichen Informationen, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen.
  3. Die Verschwiegenheitsverpflichtung überdauert das Ende des Vertrages.

Sonstiges

  1. Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz von MANDA.
  2. Änderungen des Vertrages oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel.
  3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung muss für diesen Fall mit anfänglicher Wirkung eine solche treten, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck aller Parteien entspricht und ihrem Inhalt nach durchführbar ist.
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